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LG Hamburg, 20.01.2006 - 306 O 216/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2006 - 306 O 216/05
Danach muss der Versicherungsnehmer lediglich Tatsachen für ein äußeres Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegen und notfalls beweisen, welche nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Entwendung bzw. einen Teilediebstahl zulassen (vgl. BGH in NJW 1995, 2169). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2006 - 306 O 216/05
Beweiserleichterungen stehen ihm insoweit nicht zur Seite (BGH in NJW-RR 1991, 983 m.w.N.).